Oldtimergutachten

 

Das Gutachten nach § 23 StVZO, umgangssprachlich auch Oldtimer- gutachten, dient der Erlangung eines H-Kennzeichens. Es werden der Zustand und die Originalität überprüft. Gefordert werden ein guter Erhaltungszustand und Originalität bzw. zeitgenössischer Umbau.

 

Sind diese Kriterien erfüllt, so kann ein "H-Kennzeichen" zur Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes vergeben werden.

 

Vorteile einer historischen Zulassung:

 

freie Einfahrt in alle Umweltzonen

pauschale Besteuerung der Fahrzeuge (Stand: 06.2015) Kfz: 191€ pro Jahr; Kraftrad: 46€

 

Um ein Gutachten nach § 23 StVZO durchführen zu können, benötigen wir:

 

Fahrzeug

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1

 

Alfred Sternberg GmbH

Werner-von-Siemens-Straße 21

69198 Schriesheim

Tel.: 0 62 03 / 6 11 78

info@ing-sternberg.de