Oldtimergutachten
Das Gutachten nach § 23 StVZO, umgangssprachlich auch Oldtimer- gutachten, dient der Erlangung eines H-Kennzeichens. Es werden der Zustand und die Originalität überprüft. Gefordert werden ein guter Erhaltungszustand und Originalität bzw. zeitgenössischer Umbau.
Sind diese Kriterien erfüllt, so kann ein "H-Kennzeichen" zur Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes vergeben werden.
Vorteile einer historischen Zulassung:
• freie Einfahrt in alle Umweltzonen
• pauschale Besteuerung der Fahrzeuge (Stand: 06.2015) Kfz: 191€ pro Jahr; Kraftrad: 46€
Um ein Gutachten nach § 23 StVZO durchführen zu können, benötigen wir:
• Fahrzeug
• Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
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Alfred Sternberg GmbH
Werner-von-Siemens-Straße 21
69198 Schriesheim
Tel.: 0 62 03 / 6 11 78