Abgasuntersuchung

 

Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird stets mit dieser, falls vorgeschrieben, zusammen durchgeführt.

 

Bei Fahrzeugen, deren erste Zulassung nach dem 01.01.2001 erfolgte,  gehört das Auslesen des Fehlerspeichers des Fahrzeuges zur Untersuchung. Somit wird die Eigendiagnose des Fahrzeuges selbst zur Funktionsprüfung genutzt.

 

Von der Abgasuntersuchungspflicht ausgenommen sind:

 

Krafträder mit der Erstzulassung vor dem 01.01.1989

PKW mit Ottomotor mit der Erstzulassung vor dem 01.07.1969

PKW mit Dieselmotor mit der Erstzulassung vor dem 01.01.1977

 

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